Sonntag, 19. Februar 2012

Einen Verein gründen: Was gilt es zu beachten?

Da ich ja mehr oder weniger nochmal von Vorn angefangen hab bei meiner Recherche bezüglich Vereinsrecht und -steuern, bietet es sich ja an die Früchte meiner Arbeit mit der Allgemeinheit zu teilen.

Wie ja bereits erwähnt, gibt es im Internet eine Fülle an Informationen auch zu diesem Thema, dass man - wie bei den meisten Dingen - nicht blind allem vertrauen kann oder darf.
Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich eigentl. keine wirklich falschen Infos gefunden habe auf eher inoffiziellen Seiten. Es ist viel mehr so, dass sie z.T. eben nicht allumfassend informiert haben. Natürlich habe ich lange nicht alle Seiten zum Thema Verein und Vereinsgründung besucht, aber durchaus eine representable Auswahl.

Die verbindlichen Seiten seien hier kurz gekannt:
* Das BGB zum Thema Vereine
* Der Ratgeber Vereinsrecht vom Bundesministerium für Justiz
* Ein Merkblatt von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen
* Und zuguter letzt die Broschüre Vereine und Steuern vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aber mit den passenden Suchbegriffen findet man auch noch wesentlich mehr. Allein die Fülle an Mustersatzungen empfand ich als erschlagend. Wobei ich zugeben muss, allein in den letzten 3 Monaten hat sich das Suchergebnis schon sehr verändert.

Da meinem Verständnis nach unser Verein durchaus als gemeinnützig gelten kann, werde ich die wichtigsten Punkte zusammenfassen und den anderen vortragen. Mindestens eine Änderung muss an unserer Satzung jedoch vorgenommen werden. Dieser Satzungsentwurf muss dann dem Finanzamt vorgelegt werden. Das Finanzamt kann ggf. Änderungsvorschläge machen. Anhand dieses Entwurfs wird dann über eine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit entschieden. Liegt eine solche Bescheinigung erst einmal vor, ist die Kontoeröffnung kein Problem mehr, dann entfallen auch die Kontofürhungsgebühren.

Dank der ein oder anderen Seite ist mir auch klar geworden, was das Amt des Schatzmeisters alles für Pflichten mit sich führt. Nun muss ich mich auch noch mit den Grundlagen der ordentlichen Buchführung vertraut machen. Ein paar Dinge weiß ich ja noch, aber ich fürchte, ich habe schon wieder mehr vergessen als behalten zu dem Thema.
Aber es gibt ja auch diverse Software und vor allem Freeware, die einen dabei unterstützt.

Ein wenig verwirrt hat mich die Paragraphen zur Vermögensvermehrung. SO richtig klar geworden ist mir nicht, was alles als Vermögen zählt. Und ob unsere Mitgliedsbeiträge nun Vermögen darstellen, oder ob sie im engeren Sinne Rücklagen bilden, da sie eigentlich der Anschaffung von gemeinsam genutzten Ausrüstungsgegenständen wie Zelten und Kochgeschirr dienen. Aber es wird auch sicher dazu noch brauchbare Infos zu finden geben.

Zunächst einmal müssen wir ersteinmal das zuständige Finanzamt finden (o=

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